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Mittwoch, 21. März 2012

DIE ABKÜRZUNGSFALLE

Die dpa (Deutsche Presse-Agentur) will die konkurrierende Agentur dapd (Deutscher Auslands-Depeschendienst) wegen Verletzung ihrer Markenrechte verklagen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf ein Schreiben, in dem die dpa ihre Gesellschafter über die geplante Klage informierte. Zu den 189 Medienunternehmen, die Gesellschafter der dpa sind, gehört auch die "FAZ". Dapd ging 2010 aus der Fusion von ddp (Deutscher Depeschendienst) und dem deutschen Ableger der US-Agentur AP (Associated Press) hervor.


Das Kürzel dapd, das der Konkurrent verwendet, sei ein "bewusst gewähltes Kunstwort", argumentiert die dpa laut "FAZ". Es führe zu Verwechslungen. Immer wieder sei "dpad" statt "dapd" zu lesen. Zudem werfe die dpa der dapd vor, die Benennung der Dienste zu kopieren. Der Nachrichtendienst heiße ebenso wie bei dpa "Basisdienst", die regionalen Dienste "Landesdienste" und der Ratgeberdienst "Themendienst"..

Abgesehen davon, dass dieser Streit ein prototypisches Beispiel dafür ist, welche Probleme entstehen können, wenn man reine Buchstabenkürzel als Marke wählt, dürfte – gute Anwälte vorausgesetzt – dpa wahrscheinlich eine Unterlassung der markengemäßen Nutzung des Kürzels dapd durchsetzen können.

Schwieriger - um nicht zu sagen faktisch unmöglich – dürfte hingegen der Versuch bezeichnet werden, Begriffe wie „Basisdienst“, „Landesdienst“ oder „Themendienst“ zu untersagen, handelt es sich doch um freihaltungsbedürftige Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs. Will man dafür eine Alleinstellung, d.h. letztendlich eine Einzigartigkeit, bedarf es auch einzigartiger Namen.
Bildquelle: kress.de

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