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Gegen die Verwendung dieses Namens geht Volkswagen juristisch vor. Dabei hat Volkswagen den Namen „Bulli“ nicht erfunden und ist selbst erst seit 2007 Inhaber diverser „Bulli-Marken“, nachdem einige davon von der Firma Kässbohrer gekauft wurden. Allerdings erstreckt sich keiner dieser Marken auf die Klasse 39.
Die Berliner Firma, die u.a. Flake Lorenz, dem Keyboarder der Band Ramstein gehört, hat im Gegenzug nun die Löschung der Volkswagen-Marke „Bulli“ beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt.
Unabhängig von der markenrechtlichen Beurteilung und dem Ausgang dieses Rechtsstreites, sei die Frage erlaubt, ob Volkswagen dabei strategisch richtig handelt? Abgesehen davon, dass Volkswagen selbst keine derartige Vermietung betreibt – also kein direkter Wettbewerb besteht – sind die Bullis von „BerlinBulli“ im Prinzip hervorragende Markenbotschafter für die Langlebigkeit, Qualität und Originalität der Marke Volkswagen.
Oder sind die Treiber des Rechtsstreits eher die Anwälte der Wolfsburger, die im Zweifel von Marketing und Markenpflege weniger verstehen, aber bei jedem möglichen Ausgang des Verfahrens daran verdienen?
Man darf gespannt sein, wie das DPMA und im Zweifel die Richter entscheiden, könnten sich daraus doch eventuell Präzedenzfälle für den Umgang mit anderen
ähnlichen Marken (oder eben Nicht-Marken) wie „Käfer“ oder „Ente“ ergeben.
Bild-Quelle: welt.de
Das ist ein grundlegendes Problem: "Markenanwälte" werden von sich aus aktiv, weil sie nun mal dafür bezahlt werden, Markenrechte zu verteidigen. (Hinzu kommt, dass viele von ihnen nur wenig Ahnung von strategischer Markenführung haben).
AntwortenLöschenManchmal ist es in der Tat besser, nichts zu tun, als unnötig Staub aufzuwirbeln, der den eigenen Markenglanz vernebelt.